Immobilie bewerten lassen

Wir bewerten Ihre Immobilie fundiert und individuell

Zertifizierte Immobiliengutachter und öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Ihre Immobilienbewertung

In Zusammenarbeit mit unserem Partner, der TSH Sachverständigen GmbH & Co. KG, erstellen wir maßgeschneiderte Bewertungen, die individuell auf den jeweiligen Bewertungsanlass abgestimmt sind.

Bewertungsarten und -Anlässe

  • Verkehrswertermittlung nach § 194 Baugesetzbuch
  • Grundlage für Zugewinnermittlung (bei Ehescheidungen)
  • Erbauseinandersetzungen (Grundlage für Pflichtteilsbestimmung)
  • Vorbereitung für Zwangs- und Teilungsversteigerung
  • Bewertung zur Vorlage beim Finanzamt
  • Nachweis niedriger gemeiner Wert nach § 198 Bewertungsgesetz
  • Einlagen- bzw. Entnahmen in das Betriebsvermögen
  • Kaufpreisaufteilung (Ermittlung des abschreibungsfähigen Gebäudewerts)
  • Rechte und Belastungen (Wohnungsrecht, Nießbrauch, Wart & Pflege, Leitungs-, Geh- und Fahrtrechte, etc.)
  • Merkantiler Minderwert
  • Wertermittlung nach dem Niederstwertprinzip
  • Ver- oder Ankaufswertermittlung
  • Einlage – und Zuteilungswert bei Umlegungsverfahren
  • Sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung
  • Miet- und Pachtwertermittlung
  • Beleihungswertermittlung nach § 16 Pfandbriefgesetz
  • Versicherungswertermittlung nach § 88 Versicherungsvertragsgesetz

Bewertung von unbebauten Grundstücken

  • Werdenden Bauland (Bauerwartungsland / Rohbauland)
  • Wohnbaubauland
  • Gemischte Bauflächen
  • Sonderbauflächen
  • Gewerbe- und Industriebauflächen
  • Gemeinbedarfs- und -Gebrauchsflächen
  • Ortsrandnahe- / begünstigte Agrarflächen
  • Freizeitgrundstücke
  • Grundstücksgleiche Rechte (z. B. Erbbaurecht)
  • Erbbaurechte
  • Land- und Forstwirtschaftliche Flächen (ggf. in Kooperation mit Fachkollegen)

Bewertung von bebauten Grundstücken

  • Ein- und Zweifamilienhäuser
  • Mehrfamilienhäuser und gemischte genutzte Objekte
  • Wohnungs- und Teileigentum (Eigentumswohnung, etc.)
  • Aufgegebene landwirtschaftliche Hofstellen
  • Gewerbe- und Industrieobjekten (Betriebs- und Wertstätten, Hallen)
  • Geschäftshäuser bzw. Büro- und Verwaltungsimmobilien (Praxen, Einzelhandel, etc.)
  • Spezial- / Betreiberimmobilien (Hotels, Gaststätten, Pflegeheime, Einkaufsmärkte, Tankstellen, etc.)
  • Denkmalgeschützt Objekte
  • Erbbaurechte
Tuscher Team in Hotel Lobby

Immobilienbewertung für den Großraum München

Telefon: 08092 / 24 777 60

Fragen zur Immobilienbewertung

Welche Art von Bewertungen gibt es?

Wertermittlung auf Stundenbasis
Die Wertermittlung auf Stundenbasis wird durch die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen durchgeführt und beinhaltet die reine Darstellung der Wertermittlung und einer kurzen Zusammenfassung ohne weitere Darstellungen.

Gutachterliche Stellungnahme
Eine gutachterliche Stellungnahme ist eine fachlich fundierte, schriftliche Einschätzung zum Wert einer Immobilie, die durch einen öffentlich bestellten und vereidigen Sachverständigen erstellt wird. Sie bietet eine nachvollziehbare und marktgerechte Bewertung auf Basis aller wesentlichen Einflussfaktoren, ohne den Umfang eines vollständigen Verkehrswertgutachtens oder einer sog. Marktwerteinschätzung zu erreichen.

Marktwerteinschätzung
Eine Marktwerteinschätzung ist die fundierte Bewertung einer Immobilie auf Grundlage aktueller Marktdaten, vergleichbarer Verkäufe und objektspezifischer Merkmale, welche i.d.R. von Maklern angewandt wird. Sie gibt Auskunft darüber, welchen Preis eine Immobilie unter den gegebenen Marktbedingungen realistisch erzielen kann.

Im Vergleich zu einem Gutachten oder einer gutachterlichen Stellungnahme ist sie kompakter und stärker praxisorientiert, dient jedoch als verlässliche Grundlage für Verkaufsentscheidungen und eine marktgerechte Preisstrategie.

Gutachten
Ein Verkehrswertgutachten ist eine umfassende und rechtssichere Wertermittlung einer Immobilie, die durch einen qualifizierten, häufig öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellt wird. Es basiert auf den gesetzlichen Vorgaben (z.B. § 194 BauGB) und berücksichtigt alle wertrelevanten Faktoren sowie anerkannte Bewertungsverfahren.

Ein Verkehrswertgutachten wird insbesondere dann benötigt, wenn der Immobilienwert gegenüber Gerichten, Behörden oder Dritten verbindlich und nachvollziehbar dokumentiert werden muss – etwa bei Erbschaften, Scheidungen oder rechtlichen Auseinandersetzungen.

Was kostet eine Bewertung?

Wertermittlung auf Stundenbasis
Das Honorar für die Wertermittlung auf Stundenbasis beträgt aktuell 180,- € netto. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit (je nach Umfang und Komplexität) beträgt ca. 10 Stunden.

Gutachterliche Stellungnahme
Das Honorar einer gutachterlichen Stellungnahme wird auf Grundlage der jeweils aktuell gültigen Fassung der LVS-Honorar-Richtlinie-2025 und der LVS-Honorar-Richtlinie-2025-Anlagen abzüglich 25% berechnet.

Marktwerteinschätzung
Die Marktwerteinschätzung wird häufig im Zuge der Verkaufsentscheidung beauftragt. Je nach Bewertungsfall kann das Honorar bereits Teil der Maklerdienstleistung sein oder auch als Honorar separat abgerechnet werden. Das Honorar liegt i.d.R. zwischen 1.000,- € bis 2.000,- € netto.

Verkehrswertgutachten
Das Honorar eines Gutachten wird auf Grundlage der jeweils aktuell gültigen Fassung der LVS-Honorar-Richtlinie-2025 und der LVS-Honorar-Richtlinie-2025-Anlagen berechnet.

Wann kann ich mit dem Ergebnis einer Bewertung rechnen?

Der Fertigstellungszeitpunkt ist vor allem auch von der Art der Bewertung abhängig. Bei Verkehrswertgutachten beträgt die Fertigstellungszeit vom Zeitpunkt der Beauftragung bis zur Aushändigung des Gutachtens aktuell ca. 6 – 9 Monate.

Für die Wertermittlung auf Stundenbasis und eine gutachterliche Stellungnahme ist es vom Umfang und der Komplexität abhängig. Hier beträgt die Fertigstellung aktuell ca. 2 – 4 Monate.

Eine Marktwerteinschätzung durch den Makler dauert aktuell ca. 1 – 2 Monate.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Grundbuchauszug
  • Lageplan
  • Genehmigte Baupläne
  • Baugenehmigung
  • Baubeschreibung
  • Wohnflächen- und Kubaturberechnung
  • Mietverträge

Beratungstermin vereinbaren

Franz Tuscher Jun.
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