- Werdenden Bauland (Bauerwartungsland / Rohbauland)
- Wohnbaubauland
- Gemischte Bauflächen
- Sonderbauflächen
- Gewerbe- und Industriebauflächen
- Gemeinbedarfs- und -Gebrauchsflächen
- Ortsrandnahe- / begünstigte Agrarflächen
- Freizeitgrundstücke
- Grundstücksgleiche Rechte (z. B. Erbbaurecht)
- Erbbaurechte
- Land- und Forstwirtschaftliche Flächen (ggf. in Kooperation mit Fachkollegen)
Immobilie bewerten lassen
Wir bewerten Ihre Immobilie kostenlos und unverbindlich
Seit über 20 Jahren bewerten wir Immobilien im Landkreis Ebersberg und in der gesamten Metropolregion München. Dabei stützen wir uns auf unsere langjährige Erfahrung sowie auf die gesetzlich festgelegten Bewertungsmethoden wie das Ertragswert-, Sachwert- und Vergleichswertverfahren.
Nutzen Sie unser Online-Bewertungstool und erhalten Sie in wenigen Minuten ein fundiertes Ergebnis für Ihre Immobilie. Wenn Sie wissen möchten, ob ein späterer Verkaufszeitpunkt sinnvoll ist, vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns. Wir beraten Sie umfassend, damit Sie den bestmöglichen Marktpreis für Ihre Immobilie erzielen.
Warum sollte eine Immobilie bewertet werden?
Es gibt viele Gründe für eine Immobilienbewertung. Die häufigsten sind:
01
Schenkungs- oder Erbfall
Eine Immobilienbewertung im Erbfall schützt vor zu hoher Steuer, familiären Konflikten und rechtlichen Problemen – und schafft eine solide Entscheidungsgrundlage.
02
An- und Verkauf
Eine Immobilienbewertung sorgt beim Verkauf dafür, den bestmöglichen Preis zu erzielen, und beim Ankauf dafür, nicht zu viel zu bezahlen.
Sie schafft Transparenz, Sicherheit und Verhandlungsvorteile – oft zu Kosten, die sich mehrfach auszahlen.
03
Mediation bspw. bei Ehescheidungen
Eine Bewertung sorgt bei Scheidungen dafür, dass die Immobilie gerecht aufgeteilt wird, finanzielle Risiken reduziert und Streitigkeiten vermieden werden.
04
Gerichtsgutachten
Eine Bewertung für ein Gerichtsgutachten liefert rechtssichere, neutrale und belastbare Werte, die als Grundlage für Entscheidungen dienen. Ohne sie besteht das Risiko von Streit, Ungerechtigkeit oder finanziellen Nachteilen.
05
Beleihungswertermittlung für die Finanzierung
Eine Immobilienbewertung für die Beleihung sorgt für realistische Kreditlimits, faire Konditionen und Risikokontrolle für beide Seiten. Ohne sie riskierst du Überfinanzierung, zu hohe Zinsen oder Konflikte mit der Bank.
06
Entnahme aus oder Einlage in das Betriebsvermögen
Eine Immobilienbewertung bei der Entnahme aus dem Betriebsvermögen stellt sicher, dass die steuerliche Erfassung korrekt, bilanzielle Darstellung fair und rechtliche Absicherung gewährleistet ist. Ohne Bewertung drohen zu hohe Steuern, Streitigkeiten und Bilanzfehler.
Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige erstellen wir in der Zusammenarbeit mit der TSH Sachverständigen GmbH & Co. KG Immobiliengutachten für folgende Anlässe
Bewertung von unbebauten Grundstücken
Bewertung von bebauten Grundstücken
- Ein- und Zweifamilienhäuser
- Mehrfamilienhäuser und gemischte genutzte Objekte
- Wohnungs- und Teileigentum (Eigentumswohnung, etc.)
- Aufgegebene landwirtschaftliche Hofstellen
- Gewerbe- und Industrieobjekten (Betriebs- und Wertstätten, Hallen)
- Geschäftshäuser bzw. Büro- und Verwaltungsimmobilien (Praxen, Einzelhandel, etc.)
- Spezial- / Betreiberimmobilien (Hotels, Gaststätten, Pflegeheime, Einkaufsmärkte, Tankstellen, etc.)
- Denkmalgeschützt Objekte
- Erbbaurechte
Bewertungsarten und -Anlässe
- Verkehrswertermittlung nach § 194 Baugesetzbuch
- Grundlage für Zugewinnermittlung (bei Ehescheidungen)
- Erbauseinandersetzungen (Grundlage für Pflichtteilsbestimmung)
- Vorbereitung für Zwangs- und Teilungsversteigerung
- Bewertung zur Vorlage beim Finanzamt
- Nachweis niedriger gemeiner Wert nach § 198 Bewertungsgesetz
- Einlagen- bzw. Entnahmen in das Betriebsvermögen
- Kaufpreisaufteilung (Ermittlung des abschreibungsfähigen Gebäudewerts)
- Rechte und Belastungen (Wohnungsrecht, Nießbrauch, Wart & Pflege, Leitungs-, Geh- und Fahrtrechte, etc.)
- Merkantiler Minderwert
- Wertermittlung nach dem Niederstwertprinzip
- Ver- oder Ankaufswertermittlung
- Einlage – und Zuteilungswert bei Umlegungsverfahren
- Sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung
- Miet- und Pachtwertermittlung
- Beleihungswertermittlung nach § 16 Pfandbriefgesetz
- Versicherungswertermittlung nach § 88 Versicherungsvertragsgesetz
Immobilienbewertung für den Großraum München
Eine professionelle Immobilienbewertung im Großraum München bietet insbesondere für Eigentümer einen entscheidenden Mehrwert. Gerade Verkäufer sollten sich bereits vor dem Start des Verkaufsprozesses intensiv damit auseinandersetzen, zu welchem Preis ihre Immobilie angeboten werden kann, ohne finanzielle Einbußen zu riskieren. Bei der Ermittlung des Marktwerts spielen zahlreiche Einflussfaktoren eine Rolle: Lage, Zustand und Ausstattung bestimmen gemeinsam einen individuellen Wert, der nicht nur von Stadtteil zu Stadtteil, sondern selbst innerhalb derselben Straße stark variieren kann. Dank unserer langjährigen Erfahrung und umfassenden Marktkenntnis stehen wir Ihnen als erfahrene Immobilienmakler in Grafing, Ebersberg und München kompetent für Immobilienbewertungen zur Seite. In bestimmten Fällen ist ein Verkehrswertgutachten sogar zwingend erforderlich. Dies trifft beispielsweise bei Scheidungen, Erbschaften oder rechtlichen Auseinandersetzungen zu, wenn der Immobilienwert gegenüber Dritten oder vor Gericht nachvollziehbar und belastbar nachgewiesen werden muss.
Unabhängig davon, aus welchem Anlass Sie eine professionelle Immobilienbewertung benötigen: Unser Team aus Maklern und öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigern ermittelt für Sie sowohl den aktuellen Marktwert als auch einen realistischen Verkaufspreis Ihrer Immobilie. Kontaktieren Sie uns gerne – wir beraten Sie persönlich und kompetent.
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Wir stehen Ihnen vom Erstgespräch bis zur Schlüsselübergabe zur Seite und unterstützen Sie in allen Umfängen.
Profitieren auch Sie von unserer Erfahrung und vereinbaren Sie noch heute ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch.
Franz Tuscher jun.
Geschäftsführer
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